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Zentrale Vergleichsarbeit in der Jahrgangsstufe 6 (Brandenburg)

Die Qualität von Schule zu sichern und Lernergebnisse zu verbessern, ist ein zentrales Ziel der Bildungspolitik des Landes Brandenburg, um den Anspruch aller Kinder und Jugendlichen auf eine bestmögliche Bildung und Erziehung umzusetzen. Dazu gehören unter anderem auch Maßnahmen im Bereich der Standardentwicklung und -sicherung in der allgemein bildenden Schule Brandenburg.

Die zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 (ZVA) in den Fächern Deutsch und Mathematik sind bezogen auf die sechsjährige Grundschule ein solches Instrument.

Die Einführung zentraler Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 beruht auf den Bestimmungen im Brandenburgischen Schulgesetz, § 53, Absatz 5:

"Der Vorrang der Eignung ist durch Auswertung des Grundschulgutachtens und des Halbjahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 6 zu ermitteln, wobei in die Noten des Halbjahreszeugnisses mit hoher Gewichtung die Ergebnisse zentraler Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik 6 eingehen."

Die zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6 werden somit zu einem Bestandteil der Regelungen des Übergangs von der Grundschule in das Gymnasium. Nachfolgende Regelungen sind in der Grundschulverordnung sowie in der Verwaltungsvorschrift Leistungsbewertung gesetzlich verankert. Damit nehmen im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 an Schulen in öffentlicher Trägerschaft grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufe an den zentralen Vergleichsarbeiten teil.

Auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg finden Sie weitere Informationen.

  
 
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